Der Gemeindekirchenrat
- unsere Gemeindeleitung
Grundlegendes
Der Gemeindekirchenrat (GKR) leitet die Kirchengemeinde. So bestimmt es die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) in Artikel 14. Die Mitglieder des Gemeindekirchenrats gestalten das Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeindearbeit und Gemeindevermögen. Der GKR trifft alle wichtigen Entscheidungen über Schwerpunkte des Gemeindelebens und Gottesdienst, Haushalt, Bauaufgaben und Personal.
Unser Gemeindekirchenrat
Wurde am 3. November 2019 von unseren Gemeindegliedern gewählt und ist am 1. Dezember 2019 in sein Amt im Rahmen eines Gottesdienstes in der Evangelischen Stadtpfarrkirche St. Nikolai Bad Freienwalde eingeführt worden. Unser GKR besteht derzeit aus 11 Ältesten und dem aktuellen Pfarrstelleninhaber.